Als Ärztin bin ich für alle Patient:innen da, die in meine Praxis kommen. Die Kosten der meisten Behandlungen werden von den privaten Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen. Es werden auch individuelle Gesundheitsleistungen als Selbstzahlerleistungen angeboten, worüber ich Sie vorab informiere. Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, entstehende Behandlungskosten selbst zu tragen.

Eine mögliche Alternative ist, im Vorfeld mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse das Prinzip der Kostenerstattung für den ambulanten Bereich zu vereinbaren und für Zusatzkosten eine private ambulante Zusatzversicherung abzuschließen bzw. eine ggf. vorhandene Beihilfeberechtigung einzusetzen. Da die verschiedenen Krankenkassen das Prinzip der Kostenerstattung unterschiedlich anwenden, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihren Versicherungsträgern über die Bedingungen informieren.